Grenzsteine und Grenzzeichen
Grenzsteine und andere dauerhafte Grenzzeichen machen die Grundstücksgrenze in der Örtlichkeit für jedermann klar erkennbar.
Abmarkung
Unter Abmarkung versteht man die Kennzeichnung des Grenzverlaufs durch dauerhafte Grenzzeichen, z.B. Grenzsteine. Damit sind die Grenzen in der Örtlichkeit klar erkennbar. Zuständig für die Abmarkung ist das Vermessungsamt. Die gesetzliche Grundlage der Abmarkung ist in Bayern das Abmarkungsgesetz.
Verschiedene Arten der Grenzzeichen
Als Grenzzeichen werden dauerhafte Marken verwendet. Sie müssen so beschaffen sein, dass sie zweifelsfrei als Grenzzeichen erkennbar sind. Verwendet werden z. B. Grenzsteine (in der Regel aus Granit), Kunststoffmarken, Eisenrohre, Metallbolzen, Meißelzeichen, Grenznägel und Grenzpfähle.
Grenzzeichen
Bilderstrecke starten: Klicken Sie auf ein Bild (4 Bilder)
Schutz der Grenzzeichen
Das Abmarkungsgesetz verpflichtet die Eigentümer von Grundstücken dazu, dass die Grenzzeichen erhalten und erkennbar bleiben. Wer Grenzzeichen vorsätzlich wegnimmt, verrückt, d. h. an eine andere Stelle setzt oder beschädigt, macht sich strafbar oder begeht zumindest eine Ordnungswidrigkeit.
Fragen und Antworten
- Wer beschafft die Grenzzeichen für die Grenzvermessung oder die Grundstücksteilung?
Wer die Vermessung beantragt hat, muss die Grenzzeichen in der Regel bereitstellen. Die Grenzzeichen gibt es bei den Bauhöfen der Gemeinden, bei Baustoffhandlungen oder bei den Feldgeschworenen zu kaufen.
In Abstimmung mit den Feldgeschworenen und dem Vermessungsamt sind vom Antragsteller zum Abmarkungstermin Material, Werkzeug sowie ggf. Hilsfkräfte für Grabarbeiten zu stellen.
- Wie erreiche ich den Feldgeschworenen?
- Der Feldgeschworene wird in der Regel vom Vermessungsamt verständigt. Bitte informieren Sie sich bei dem für sie zuständigen Vermessungsamt. Benutzen Sie bitte dazu die Funktion "Ihr Vermessungsamt" im rechten oberen Bereich unserer Internetseiten.
zum Seitenanfang