Grundsteuerreform – Die neue Grundsteuer in Bayern
BVV unterstützt Steuerpflichtige mit Informationen zum Flurstück
Woffenbacher Straße 32
92318 Neumarkt i.d.OPf.
Telefon: +49 9181 467-0
Fax: +49 9181 467-200
Mo-Mi 08.00-12.30 Uhr
Do 08.00-15.00 Uhr
Fr 08.00-12.30 Uhr
Zur Ermittlung der neuen Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer sind alle Grundstückseigentümer und Grundstückseigentümerinnen in Bayern gesetzlich verpflichtet, im Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung einzureichen.
Die Bayerische Vermessungsverwaltung (BVV) unterstützt die Steuerpflichtigen mit den Daten zum Flurstück: BayernAtlas-Grundsteuer
Nähere Informationen finden Sie unter www.ldbv.bayern.de/produkte/grundsteuer.html
Das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ADBV) ist wieder für den allgemeinen Kundenverkehr geöffnet.
Für Besucherinnen und Besucher gelten die allgemeinen Hygieneregeln (insbesondere das Tragen einer FFP2-Maske und ein Mindestabstand von 1,5 m).
Gerne können Sie sich mit Ihrem Anliegen über alle weiteren Kommunikationswege (E-Mail, telefonisch oder schriftlich) an das ADBV wenden.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis!
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Ihr für Sie zuständiges Amt finden Sie durch die Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnorts.